Wasser/Abwasser, Gebühren & Anschluss

INFORMATION FÜR GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER ZUR REGENWASSERNUTZUNG IM PRIVATEN HAUSHALT

Die Nutzung von Regenwasser in privaten Haushalten ist grundsätzlich für die Gartenbewässerung zulässig. Regenwasseranlagen für die Toilettenspülung oder zu Waschzwecken im Haushalt müssen jedoch den entsprechenden Vorschriften genügen. Bei einer fehlerhaften Installation bestehen gesundheitliche Gefahren für die Bewohner sowie auch für das öffentliche Trinkwassernetz. Außerdem fallen beim Betrieb von WC und Waschmaschine die üblichen Schmutzwassergebühren für die Einleitung des Abwassers in den öffentlichen Kanal an. Daher besteht für alle Regenwasseranlagen eine Melde- bzw. Antragspflicht!

Wie erfolgt die Meldung bzw. der Antrag?

https://www.gemeinde-halblech.de/verwaltung-und-formulare/formulare-zum-download.html

Wichtig! Bereits in Betrieb befindliche Regenwasseranlagen sind unverzüglich vom Grundstückseigentümer anzumelden und die erforderlichen Unterlagen einzureichen! Bei Regenwasseranlagen mit WC/Waschmaschinenbetrieb weisen wir insbesondere auf die Meldepflicht hinsichtlich der anfallenden Schmutzwassergebühren hin. (§15 Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung BGS/EWS)

Energieversorgung Buching-Trauchgau GmbH (EBT)

Lechbrucker Str. 4, 87642 Halblech

Strom/Straßenlampen
Anspechpartner: Herr Zobel
Telefon: 08368 9280
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Störungsnummer Strom:
Telefon: 08362 9090
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Handy: 0176 23 59 65 15

Störungsnummer Wasser:
Handy: 0175 2273756