Bürgerservice Online

Das Rathaus der Gemeinde Halblech ermöglicht seinen Bürgern zahlreiche Behördengänge 24 Stunden am Tag, an 7 Tagen der Woche bequem und unkompliziert von zu Hause aus zu erledigen - per Internet.

Bestimmte Anträge (im pdf-Format) müssen noch im Original eingereicht werden.

Das Ausfüllen der elektronischen Formulare ist simpel, denn eine Dialogfunktion hilft dabei.

Fallen Gebühren an, können diese praktisch und sicher mit dem Zahlverfahren Giropay online bezahlt werden.

Fundbüro online

Bei dem nachfolgenden Link handelt es sich um die aktuellen Fundsachen der letzten 12 Wochen im Bestand des Fundbüros der Gemeinde Halblech.

https://public.novafind.eu/F909777173/published-findings?NrOfWeeks=12

Das zentrale Verlustmeldungsportal in Deutschland ist unter folgendem Link erreichbar:

https://www.verlustsache.de

Passamt

  • Statusabfrage Pass / Ausweis

  • Reisedokument für Kinder

    Wegfall des Kinderreisepasses ab dem 01.01.2024
    Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Pass- und Ausweiswesens werden Kinderreisepässe ab dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt oder verlängert. Stattdessen steht Ihnen die Beantragung eines Personalausweises oder eines Reisepasses zur Verfügung. Bitte Beachten Sie die Beantragungsdauer von ca. 2 Wochen (Personalausweis) bzw. ca. 4 Wochen (Reisepass).
    Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit, sofern das Kind eindeutig zu identifizieren ist.

Zuzug / Umzug

Formulare online

WAHLERGEBNISSE der Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Die Ergebnisse der Bundestagswahl werden auf der Seite

https://wahlen.osrz-akdb.de/sw-p/777000/257/20250223/bundestagswahl_kwl_1_wk/index.html

veröffentlicht.

Wahlschein (Briefwahl online)

Den Wahlschein für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 konnte online bis 17.02.2025 beantragt werden.

Bis 21. Februar 2025, 15 Uhr, haben Sie noch folgende Möglichkeiten, einen Wahlschein zu beantragen:
Persönliche Beantragung und persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen oder Abholung durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht bei Ihrer Gemeinde (Hauptwohnsitz). Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Ihr Wahlamt