Formulare zum Download
Auf dieser Seite finden Sie Formulare und Informationen zu folgenden Themen:
- Einzugsermächtigung
- Vollmachten
- Zustimmungserklärung für Personalausweis/Reisepass für Kinder
- Wohnungsgeberbestätigung
- Fremdenverkehrsbeitrag
- Grundsteuer
- Hundesteuer
- Steuerformulare
- Zweitwohnungssteuer
- Abfallwirtschaft
- Meldung des Betriebs einer Regenwasser-/Eigengewinnungsanlage
EINZUGSERMÄCHTIGUNG
AUSWEISDOKUMENTE
Abholung von Ausweisdokumenten
Zustimmungserklärung für Personalausweis/Reisepass für Kinder
Ausweisdokumente ab 01. Mai 2025 nur mit digitalem Passbild
Für die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses benötigen Sie ein digitales zertifiziertes Passbild. Die neue gesetzliche Regelung soll Manipulationen verhindern.
Sie haben die Möglichkeit Ihre biometrischen Fotos vorab in zertifizierten Fotostudios und Drogeriemärkten aufnehmen zu lassen. Über eine Cloud werden die Bilder an die jeweilige Behörde übermittelt. Außerdem besteht die Möglichkeit der Lichtbildaufnahme direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Halblech.
Papierfotos können ab dem 01. Mai 2025 nicht mehr angenommen werden.
Die Broschüre "Ihr Personalausweis - digital, einfach und sicher" steht jetzt auch als Online-Version zur Verfügung unter www.personalausweisportal.de/ihr-personalausweis.
Direktversand Personalausweis, Reisepass, eID-Karte
Mit der Option Direktversand können Sie sich Ihr beantragtes Ausweisdokument ab 01.05.2025 an der Wohnungstür persönlich übergeben lassen. Voraussetzungen und Informationen hierzu können Sie beigefügtem Merkblatt entnehmen.
Wiederauffindung eines als verloren gemeldeten Personaldokumets
Haben Sie Ihr Personaldokument nach der Verlustmeldung bei der zuständigen Behörde wiedergefunden? Was zu tun ist finden Sie HIER.
WOHNUNGSGEBERBESTÄTIGUNG
FREMDENVERKEHRSBEITRAG
GRUNDSTEUER
Informationen zum neuen Grundsteuergesetz www.grundsteuer.bayern.de
Information für Erwerber und Veräußerer von Grundstücken zur
HUNDESTEUER
- An- Abmeldeformular für Ihren Hund
Der Hundehalter ist verpflichtet einen Hund unverzüglich nach Aufnahme bei der Gemeinde anzumelden. Stichtag für die Steuerpflicht ist der 31. August. Nach diesem Stichtag geborene Hunde unterliegen für das laufende Jahr nicht mehr der Steuerpflicht.
Die jährliche Hundesteuer beträgt ab 2025 für:
| den ersten Hund - 80 € | den zweiten Hund - 250 € | den dritten Hund - 350 € | Kampfhunde - 1.000 € |
Statistik:
Jahr 2018 - 177 Hunde / Jahr 2019 - 187 Hunde / Jahr 2020 - 185 Hunde / Jahr 2021 - 202 Hunde
Jahr 2022 - 207 Hunde / Jahr 2023 - 208 Hunde / Jahr 2024 - 190 Hunde / Jahr 2025 - 183 Hunde
Es werden alle Hundebesitzer aufgefordert, die Verunreinigung von Wiesen und Flächen um Sitzbänke durch Hundekot zu vermeiden. Die Gemeinde Halblech stellt im Rathausfoyer und in der Gästeinformation Buching kostenlose Hundekotbeutel zur Verfügung. Zur Entsorgung sind jeweils nachfolgende Stationen aufgestellt:
- Trauchgau an der Ach
- Stockinger Filzrunde
- Birnbaumer Filz
- Halblech beim Skilift
- Buching am Weg vom Festplatz in Richtung Tretbecken
- Berghof Ende Falkenstraße
- Bayerniederhofen am Tennisplatz
- Buchinger Filz bei der Einmündung Buchinger Bach in die Niederhofer Ach
Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde eine Hundemarke aus.
ZWEITWOHNUNGSSTEUER
Anzeigepflicht
In der Gemeinde Halblech wird Zweitwohnungssteuer erhoben. Inhaber von Zweitwohnungen sind verpflichtet dies innerhalb eines Monats anzuzeigen. Gemäß Art.16 KAG kann eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.
Fragebogen Zweitwohnung
STEUERFORMULARE FINANZAMT
Alle Formulare zum Thema Einkommenssteuererklärung finden Sie HIER
ABFALLWIRTSCHAFT - Übersicht Müllgebühren
Wenn das Abfuhrunternehmen vergisst Ihre Tonne zu leeren, dann melden Sie sich bitte direkt im Landratsamt Ostallgäu, unter der Telefonnr. 08342/911-384.
Grundgebühr je Monat und Wohnung: 4,10 €
Restmüll je Monat bei 14-tägiger Leerung:
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40 Liter - 3,10 € |
60 Liter - 4,65 € |
80 Liter - 6,20 € |
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120 Liter - 9,30 € |
240 Liter - 18,60 € |
Restmüllsack 60 Liter - 3,00 € |
Die Restmüllgefäße werden vom Landkreis gestellt und können 1x jährlich kostenfrei in eine andere Größe umgetauscht werden.
Biomüll je Monat - im Sommer wöchentliche Leerung:
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40 Liter - 2,50 € |
60 Liter - 3,75 € |
80 Liter - 5,00 € |
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120 Liter - 7,50 € |
Biosack 60 Liter - 2,50 € |
Sperrmüllkarte 20,00 € (bis 2 cbm)
Der Sperrmüll kann aber auch jederzeit im Wertstoffhof in Füssen oder Marktoberdorf angeliefert werden. Altholz kann bis zu 1 m³ kostenlos in unserem Wertstoffhof abgegeben werden.
Grüne Karte 20,00 € für Gartenabfälle bis 3 cbm
Unser Wertstoffhof kann nur Kleinmengen (1/4 m³ Kofferraum) Gartenabfälle annehmen. Größere Mengen (Anhänger) bitten wir bei der Sammelstelle Roßhaupten (beim Fußballplatz) anzuliefern.
Restmüll - Biomüll:
Einzugsermächtiung
Abfuhrkalender_2026.pdf
Befreiung Biotonne - Eigenkompostierung
Antrag Tonnengemeinschaft
An- Ab- und Ummeldung Restmülltonne und Biotonne
Gartenabfälle - Sperrmüll - Problemmüll:
Bürgerservice Ostallgäu: Abfuhrkalender (buerger-ostallgaeu.de)
Wertstoffhof Halblech - Öffnungszeiten:
| April - Oktober Mittwoch 15.00 - 18.00 Uhr Samstag 9.00 - 12.00 Uhr |
November - März Mittwoch 15.00 - 17.00 Uhr Samstag 9.00 - 12.00 Uhr |
Mülltrennung:
Müll - Was gehört wohin?
Regenwasser- Eigengewinnungsanlage
INFORMATION FÜR GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER ZUR REGENWASSERNUTZUNG IM PRIVATEN HAUSHALT
Die Nutzung von Regenwasser in privaten Haushalten ist grundsätzlich für die Gartenbewässerung zulässig. Regenwasseranlagen für die Toilettenspülung oder zu Waschzwecken im Haushalt müssen jedoch den entsprechenden Vorschriften genügen. Bei einer fehlerhaften Installation bestehen gesundheitliche Gefahren für die Bewohner sowie auch für das öffentliche Trinkwassernetz. Außerdem fallen beim Betrieb von WC und Waschmaschine die üblichen Schmutzwassergebühren für die Einleitung des Abwassers in den öffentlichen Kanal an. Daher besteht für alle Regenwasseranlagen eine Melde- bzw. Antragspflicht!
Wichtig! Bereits in Betrieb befindliche Regenwasseranlagen sind unverzüglich vom Grundstückseigentümer anzumelden und die erforderlichen Unterlagen einzureichen! Bei Regenwasseranlagen mit WC/Waschmaschinenbetrieb weisen wir insbesondere auf die Meldepflicht hinsichtlich der anfallenden Schmutzwassergebühren hin. (§15 Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung BGS/EWS)

